Mindestanforderungen
Ausbildungsbedarf
2 - 6 Personen
ideal nach Block 8.10
(KP Gefässe bilden)
ca. 30 min
Lest den nachfolgenden Text. Es handelt sich um einen Auszug aus der Broschüre Rückmelden, Qualifizieren und Fördern im Ausbildungskurs (Kap. 2.4.2), der durch die Kursleitung ergänzt wurde. Für Interessierte sind in der Broschüre zusätzliche Informationen in Kap. 6.2 zu finden.
Die Mindestanforderungen (oder auch Qualifikationskriterien) umfassen alle Anforderungen, welche die Teilnehmenden mindestens erfüllen müssen, um positiv qualifiziert zu werden. Sie bilden die Kompetenzen ab, welche die TN zeigen müssen, um den Kurs zu bestehen. Während der Kursplanung legt das Kursteam die Mindestanforderungen fest, mit welchen die Leistung der TN beurteilt werden sollen.
Die Mindestanforderungen lassen sich aus den Ausbildungszielen ableiten. Allerdings müssen nicht zu allen Ausbildungszielen Mindestanforderungen definiert werden. Dazu muss sich das Kursteam über die Ausbildungsziele im Klaren sein und sich überlegen, welche davon im Kurs als Ausgangspunkt für eine Mindestanforderung verwendet werden. Dabei muss beachtet werden, dass zu jeder Mindestanforderung auch ein Beobachtungsmoment gehört, bei dem die TN zeigen können, was sie gelernt haben und das Kursteam ebendies wahrnehmen kann.
Bei der Formulierung von Mindestanforderungen muss darauf geachtet werden, dass sie eindeutig und klar sind und eine realistische, fachliche Erwartung an die TN beinhalten.
Wichtig ist, dass die anderen Kompetenzen, für die keine Mindestanforderungen formuliert wurden, nicht ausser Acht gelassen werden. Im Kurs sollen die TN unbedingt auch diejenigen Kompetenzen (weiter)entwickeln können, welche nicht explizit geprüft werden. Diese haben natürlich keinen Einfluss auf die Qualifikation. Bei den Rückmeldungen, u.a. im TN-Gespräch, ist es dennoch sinnvoll, über nicht in den Mindestanforderungen enthaltene Kompetenzen zu sprechen, um das Entwicklungspotenzial des TN aufzuzeigen.
Begriffsklärung
Mindestanforderungen (fachlich, realistisch, auf Grundlage der Ausbildungsziele)
Kursregeln (Gesetzliches wie Drogen etc., “Sozialverhalten”)
Teilnehmende können in einem Ausbildungskurs aufgrund nicht erfüllter Mindestanforderungen den Kurs nicht bestehen, aber auch durch Verletzung der Kursregeln.
Nehmt euch die beigefügten Beispiele von Mindestanforderungen zur Hand und überlegt euch zuerst für euch selbst, ob ihr diese als sinnvoll erachtet oder was ihr umformulieren würdet. Tauscht euch im Anschluss zu zweit oder dritt über eure Erkenntnisse aus. Ihr müsst nicht alle behandeln, sondern könnt eine Auswahl treffen.
Ihr findet ebenfalls eine Auswahl an Ausbildungszielen von verschiedenen Kursen beigefügt. Überlegt euch nun, wie ihr das Erreichen des Ziels überprüfen könnt und formuliert dann selber ein passendes Qualifikationskriterium dazu. (Was müssen die TN können/zeigen, damit sie das Ausbildungsziel erreichen? → Achtung, hier geht es nicht darum, ob ihr die Mindestanforderung in einem tatsächlichen Kurs auch wirklich sinnvoll findet, sondern um die Formulierung der Anforderung.)
Falls ihr euch bei einem formulierten Qualifikationskriterium unsicher seid oder Fragen dazu habt, dürft ihr gerne auf die Kursleitung zu gehen und es diskutieren.